Wie man von der E-Auto-Prämie profitieren kann, erklären wir hier:
1.) Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird, können Anträge stellen.
2.) Welche Autos werden wie hoch gefördert?
Nur Neuwagen mit einem Netto-Listenpreis von nicht mehr als 65.000 Euro werden durch die E-Auto-Prämie gefördert. Für reine Elektroautos bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro gibt es seit dem 18. Februar 2020 6000 Euro. Im Zuge eines Konjunkturpakets will der Bund seinen Anteil an der bestehenden Kaufprämien künftig sogar verdoppeln. Dann gebe es bis zu 6000 Euro vom Staat, weitere 3000 Euro kämen von Herstellerseite dazu. Für Fahrzeuge mit einem Listenpreis über 40.000 Euro stieg der Zuschuss im Februar 2020 auf 5000 Euro. Sogenannte Plug-in-Hybride können via Stecker aufgeladen werden, verfügen aber über einen ergänzenden Verbrennungsmotor. Sie werden mit insgesamt 4500 Euro (unterhalb eines Listenpreises von 40.000 Euro) bezuschusst (bislang 3000 Euro). Liegt der Listenpreis darüber, gibt es einen Umweltbonus von 3750 Euro. Die Förderung der Industrie ergibt sich über den entsprechend niedriger ausgewiesenen Kaufpreis, die andere Hälfte gibt es auf Antrag. Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Und: Erstmals kann die E-Auto-Prämie unter bestimmten Voraussetzungen auch für junge gebrauchte Elektroautos beantragt werden. Allerdings dürfen sie dafür weder beim Ersterwerb noch als Firmenwagen eine staatliche Förderung erhalten haben. Darüber hinaus dürfen sie nicht älter als zwölf Monate und nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen sein. Dann aber gibt es für gebrauchte Elektroautos 5000 Euro und für gebrauchte Hybride 3750 Euro.
3.) Gilt die Prämie für mein potenzielles Auto?
Auf der Liste der förderungswürdigen Autos kann nachgesehen werden, ob das Auto der Begierde aufgeführt wird. Achtung: Die Liste für die E-Auto-Prämie wird von Zeit zu Zeit verändert.
4.) Wo bekommt man den Antrag?
Den Antrag zur Förderung kann beim Bafa gestellt werden. Das Amt weist darauf hin, dass die Anträge für die E-Auto-Prämie nur elektronisch gestellt werden können. Ein schriftliches Verfahren wie bei der Abwrackprämie wird nicht angeboten. Möglicherweise kann aber auch der Automobilverkäufer diese Schritte erledigen.
5.) Welche Unterlagen sind nötig?
Für die Antragstellung muss eine Kopie des Kaufvertrages im Online-Portal hochgeladen werden. Hierbei ist wichtig, dass auf der Rechnung des Autohändlers vermerkt ist, dass der Hersteller seinen E-Auto-Prämienanteil vom Netto-Kaufpreis bereits abgezogen hat. Vor der Auszahlung ist noch eine Kopie der Rechnung und der Zulassungsbescheinigung nachzureichen. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass von der Prämie nur profitiert, wer sein gefördertes Elektromobil mindestens neun Monate nach Kauf behält.
6.) Wie lange wird gefördert und welche Fristen gelten?
Laut Angaben des Bafa gibt es die E-Auto-Prämie auch rückwirkend für Kauf- oder Leasingverträge, die ab oder am 18. Mai 2016 abgeschlossen wurden und die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllen. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Geld auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Der Umweltbonus läuft noch bis Ende 2025.
Quelle: www.firmenauto.de – alle Angaben ohne Gewähr
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